Der Blaue Engel
Der Blaue Engel für Druckprodukte – das wichtigste Umweltlabel der Druckbranche
Der Blaue Engel war Vorbild für die internationale Standardnorm ISO 14024 –an der sich heute weltweit viele Umweltzeichen orientieren. Umweltzeichenprogramme, die nach ISO 14024 arbeiten (so genannte TYP I Umweltzeichen), erfüllen hohe Ansprüche hinsichtlich des Niveaus und der Relevanz der Kriterien sowie der Unabhängigkeit, der Kontrolle und Transparenz des Entwicklungs- und Vergabeprozesses.
Vorwärts mit dem Blauen Engel, Bildquelle: UmDEX
Vorwärts mit dem Blauen Engel, Bildquelle: UmDEX
Sowohl der Blaue Engel wie auch das EU Ecolabel, das in Deutschland ebenfalls von der RAL gGmbH vergeben wird, sind Typ I Umweltzeichen. Typ I Umweltzeichen bezeichnen Labels, die von Dritten vergeben werden und festgelegte Umweltkriterien über den gesamten Lebenszyklus eines Produkts beschreiben. Typ I Umweltzeichen sagen aus, dass Produkte hinsichtlich der betrachteten Umwelteigenschaften qualitativ besser sind als vergleichbare Produkte.
Der Blaue Engel für Drucksachen, DE-UZ 195 verfolgt keine privatwirtschaftlichen Interessen.
Im Gegensatz zu einigen privaten Labels, die keine Typ I Zertifizierung nach ISO-14024 besitzen, geht der Blaue Engel keine Kompromisse ein. Er vergibt auch keine unterschiedlichen Stufen von Zertifizierungen wie etwa Bronze, Silber oder Gold, um es zahlenden Lizenznehmern recht zu machen.
Der Blaue Engel UZ-195 ist ein staatliches, international vernetztes Instrumentarium
zur Erreichung vorgegebener produktspezifischer Umweltschutzziele.
Wer steckt hinter dem Blauen Engel?
Seit der Gründung des Umweltzeichens im Jahr 1979 wird der Blaue Engel durch die folgenden vier Institutionen getragen:
1) Inhaber: Bundesumweltministerium
Das Bundesumweltministerium ist der Zeicheninhaber des Blauen Engels. Es legt die Grundsätze für die Vergabe des Blauen Engel fest und beruft die Mitglieder der Jury Umweltzeichen. Darüber hinaus wirkt das BMU beratend (ohne eigenes Stimmrecht) in der Jury Umweltzeichen mit. Es wirbt für den Blauen Engel in der Öffentlichkeit, bei Unternehmen und Verbänden und in der Politik. Im Rahmen der Ressortabstimmungen, beispielsweise zur öffentlichen Beschaffung, tritt das BMU für eine verstärkte Berücksichtigung des Blauen Engel ein.
2) Fachliche Expertise: Das Umweltbundesamt
Die Expertinnen und Experten des Umweltbundesamtes (UBA) erarbeiten die fachlichen Kriterien, die ein Produkt oder eine Dienstleistung für die Zertifizierung mit dem Blauen Engel einhalten muss und überprüft diese regelmäßig auf den aktuellen Stand der Technik. In der anschließenden Expertenanhörung mit Vertretern aller relevanten gesellschaftlichen Gruppen werden diese Vergabekriterien diskutiert: Einerseits müssen sie streng genug sein, andererseits auch in der Praxis umsetzbar. Danach wird der Kriterienkatalog mit einem Vorschlag zur Laufzeit, der Umschrift im Logo und der Zuordnung zum Schutzziel der Jury Umweltzeichen zum Beschluss vorgelegt.
3) Unabhängige Entscheider: Jury Umweltzeichen
Unabhängig, unparteiisch und ehrenamtlich bürgt die Jury Umweltzeichen für die Verlässlichkeit des Blauen Engel. Sie entscheidet über neue Produktgruppen, diskutiert und beschließt die vom UBA vorgeschlagenen Vergabekriterien. Das Beschlussgremium setzt sich aus 15 Vertreterinnen und Vertretern aus Umwelt- und Verbraucherverbänden, Gewerkschaften, Industrie, Handel, Handwerk, Kommunen, Wissenschaft, Medien, Kirchen, Jugend und Bundesländern zusammen. Die Jury trifft sich mindestens zwei Mal im Jahr zu ihren turnusmäßigen Sitzungen. Zwischen den Sitzungen vertritt der/die Vorsitzende die Jury bei Veranstaltungen und Gesprächen.
4) Prüfer: RAL gGmbH
Die RAL gGmbH (gemeinnützige GmbH) ist als unabhängige Organisation für die Zeichenvergabe des Blauen Engel zuständig. Sie nimmt die Einzelanträge der Antragsteller aus der anbietenden Wirtschaft entgegen, prüft die Einhaltung der Anforderungen und die vollständige Erbringung der Nachweise. Dabei holt die RAL gGmbH vom jeweiligen Bundesland des Antragstellers eine Stellungnahme zur Einhaltung umweltrechtlicher Voraussetzungen ein. Sind alle Vergabevoraussetzungen erfüllt, schließt sie mit den Antragstellern Zeichenbenutzungsverträge für den Blauen Engel ab.
Des Weiteren organisiert die RAL gGmbH die Expertenanhörungen im Rahmen der Erarbeitung neuer und der Revision bestehender Umweltzeichen und führt sie durch.
Kosten der Zertifizierung nach DE-UZ 195
Bei der Beantragung des Blauen Engel erhebt die Zeichenvergabestelle RAL gGmbH eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 400 Euro (netto).
Beantragt der Lizenznehmer die Erweiterung des Benutzungsrechtes des Umweltzeichens für kennzeichnungsberechtigte Produkte, die unter einem anderen Produktnamen in den Verkehr gebracht werden sollen, so ist für den Abschluss jedes Erweiterungsvertrages ein Bearbeitungsentgelt von je 200 Euro (netto) vom Antragsteller an RAL gGmbH zu entrichten. Nach Abschluss eines Zeichenbenutzungsvertrages ist an RAL ein gestaffeltes Jahresentgelt zu leisten. Dessen Höhe richtet sich nach der Höhe des jährlichen Gesamtumsatzes aller mit dem jeweiligen Umweltzeichen gekennzeichneten RAL-Produkte.
Jahresentgelt für die Zeichenbenutzung (Stand 01.07.2017)
Für die Zeichenbenutzung erhebt die RAL gGmbH für alle vom Zeichenbenutzer mit den DE UZ 195 Produkten erwirtschafteten Umsätzen ein jährliches Entgelt, wie folgt:
Verwendung der Einnahmen zur Zertifizierung und Zeichenbenutzung
Die RAL gGmbH verwendet die Einnahmen aus Zertifizierung und Zeichenbenutzung für die Bezahlung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die übrigen Einnahmen kommen in einen Topf und werden für verschiedene Marketingmaßnahmen, Aktionstage wie der World Ecolabel Day etc. benutzt.
Kooperationen des Blauen Engels
Da Umweltschutz eine internationale Aufgabe ist, – das Klima macht keinen Halt an Staatsgrenzen – unterhält der Blaue Engel enge Kooperationen mit internationalen Organisationen und anderen nationalen TYP I-Umweltzeichen, die in ihren Ländern ebenfalls als Kompass für nachhaltigen Konsum eine wichtige Rolle spielen.
Ein wesentlicher Schritt sind dabei Vereinbarungen zur gegenseitigen Anerkennung (so genannte Mutual Recognition Agreements). Diese Vereinbarungen beinhalten in der Regel eine enge Zusammenarbeit bei der Entwicklung von Vergabekriterien und die wechselseitige Prüfung und Zertifizierung von Zeichennutzungsanträgen. Dies erleichtert es insbesondere den Firmen, das Umweltzeichen des jeweils anderen Landes zu nutzen.
Der Blaue Engel hat bisher Vereinbarungen mit Österreich, China, Japan und Korea getroffen.
Das Umweltbundesamt ist zudem mit dem Blauen Engel Mitglied im Global Ecolabelling Network (GEN). Außerdem sind Umweltbundesamt und RAL gGmbH als benannte Stellen (Competent Body) auch zuständig für die Vergabe des EU Ecolabel in Deutschland.
Das Global Ecolabelling Network ist ein weltweiter Zusammenschluss nationaler TYP I-Umweltzeichenorganisationen.
GEN ist der internationale Meinungsführer im Bereich
der TYP I-Umweltzeichen und leistet einen wichtigen Beitrag bei der Entwicklung dieser Umweltzeichen nach ISO 14024. Es dient als Plattform zum Informations- und Erfahrungsaustausch, unterstützt neu gegründete Umweltzeichen-Organisationen beim Aufbau der Strukturen sowie der Organisation und Qualitätssicherung der Prozesse.
Was unterscheidet den Blauen Engel von privaten Labels?
Der Blaue Engel DE-UZ 195 kennzeichnet Druckerzeugnisse, die in puncto Umwelt-, Gesundheits- und Gebrauchseigenschaften höchsten Ansprüchen genügen und konventionell gefertigten Printprodukten in puncto Nachhaltigkeit überlegen sind. Mit dem Blauen Engel zertifizierte Drucksachen unter Einhaltung strengster Nachhaltigkeitskriterien hergestellt, sind frei von ökologisch bedenklichen Inhaltsstoffen und setzen auch qualitativ neue Maßstäbe.
Für Druckerzeugnisse mit dem Blauen Engel dürfen ausschließlich Papiere mit einem Altpapieranteil von 100 Prozent genutzt werden.
Darüber hinaus dürfen nur Farben, Lacke und Klebstoffe verwendet werden, die eine Wiederverwertung der Papierfasern ermöglichen und Lösemittel-Emissionen, Energieverbrauch und Abfallaufkommen so gering wie möglich halten.
Guido Rochus Schmidt
Autor, Redakteur, Experte für die Nachhaltige Medienproduktion, Lobbyist für die Nachhaltige Transformation
Guido Rochus Schmidt war von 1979 bis 2013 Geschäftsführer der Ulenspiegel Druck GmbH & Co. KG, die 1999 als erste Druckerei Bayerns das EMAS-Zertifikat der Europäischen Union erhielt. Als Umweltexperte betreute er von 1999 bis 2017 die ökologische Fortentwicklung des Unternehmens. Seit 2017 berät der Experte Unternehmen bei allen Fragen der Nachhaltigen Medienproduktion.
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