Praxis Nachhaltigkeit
Ökowashing versus echte nachhaltige Medienproduktion

Ökobegriffe wie „Ökoprint“ sind oft Grundlage irreführender Marketingpraxen. Ein Produkt ohne jeglichen negativen ökologischen Einfluss herzustellen, ist unmöglich. Druckereien im UmDEX-Format können jedoch Druckprodukte professionell zertifiziert nachhaltig herstellen. Die Brancheninitiative UmDEX spricht bewusst von nachhaltiger Medienproduktion (NMP). Was das abseits des grün glitzernden Öko-Glamours praktisch bedeutet, zeigt das u. a. Beispiel der Druckerei Janetschek aus dem österreichischen Heidenreichstein.

 

Greenwashing in der Druck- und Medienbranche
Der Ökobegriff, etwa „Ökoprint“ führt bei Printbyer:innen immer wieder zu großer Verunsicherung, denn nicht immer ist Öko drin, wo Öko draufsteht. Bildquelle: UmDEX
Der Ökobegriff, etwa „Ökoprint“ führt bei Printbyer:innen immer wieder zu großer Verunsicherung, denn nicht immer ist Öko drin, wo Öko draufsteht. Bildquelle: UmDEX

Die echte, nachhaltige Medienproduktion muss nicht glamourös sein – sie ist vielfältig, transparent und bietet messbare Wirkung. Wer sich auf diese nachhaltige Reise einlässt, wird in ihren Bann gezogen. Doch leider ist der „Öko”-Begriff derart beliebt, dass er auch dann verwendet wird, wenn kaum oder gar kein Öko drin ist. 

Die „Ökologie“ wurde im Jahr 1866 durch den deutschen Zoologen Ernst Haeckel, der ein Schüler von Charles Darwin war, in seinem Werk „Generelle Morphologie der Organismen“ geprägt. Haeckel definierte die Ökologie als die zusammenhängende Wissenschaft von den Beziehungen des Organismus zur umgebenden Außenwelt (Existenzbedingungen). Damit hat er die Ökologie als eigenständigen Teil der Biologie etabliert, die sich weitreichender mit den Wechselwirkungen von Organismen und ihrer Umwelt befasst. 

Ihre aktuelle umgangssprachliche Bedeutung hat der Begriff „Ökologie“, kurz: „Öko”, durch die Umweltbewegung in den 1970er-Jahren erhalten. Erst jetzt wurde „Öko“ auch zum Ausdruck für Haltung und Werte, für ein Handeln, das schonender mit Umweltressourcen umgeht. So hat „Öko“ heute eine doppelt positive Bedeutung: 

  • Im Sinne der wissenschaftlichen Bedeutung (Haus der Natur) und 
  • Mit Blick auf die Sorge um dieses Haus (Öko/Umweltbewegung).

Die ökologische Ökonomie basiert auf Werten und Haltungen, nicht auf Marketingstrategien. Der Begriff Ökologie setzt sich aus zwei altgriechischen Wörtern zusammen:

  1. οἶκος (oikos): Bedeutet Haus, Heimat, Haushalt oder Lebensraum.
  2. λόγος (logos): Bedeutet Lehre, Kunde oder Wissenschaft.

Zusammengesetzt etwa: Die Lehre vom Naturhaushalt (Haushaltslehre). 

Tatsächlich teilen sich die Begriffe „Ökologie“ und „Ökonomie“ sogar denselben altgriechischen Wortstamm. 

Der Unterschied liegt im zweiten Wortteil: 

  1. Ökologie = oikos (Haus) logie (Lehre)
  2. Ökonomie = oikos (Haus) nomie (nomos, Gesetz/Regel)

Ökologie definiert die Wissenschaft von den Beziehungen der Lebewesen untereinander und zu ihrem Lebensraum (der Natur) und legt die Grenzen und Regeln innerhalb der natürlichen Ressourcen fest, z.B. wie viele Bäume können (oder müssen) einem Wald entnommen werden, um ihn bestmöglich zu erhalten?

Ökonomie ist die Wissenschaft der Verwaltung natürlich begrenzter Ressourcen sowie von der Verteilung von Gütern (der Wirtschaft) innerhalb dieser Grenzen. 

Was ökonomisch ist, soll ökologisch werden!

Die Diskrepanz zwischen Ökologie und Ökonomie besteht darin, dass die konventionelle Ökonomie die externen Kosten und Folgekosten (umweltbelastende Verschmutzungen, Klimaauswirkungen, Ressourcenverbräuche) oft ignoriert und vergemeinschaftet. Die moderne Ökonomie verletzt fast immer die ökologischen Gesetze, um kurzfristig ökonomische Gewinne zu maximieren.

Ökologische Druckerei, nachhaltige Medienproduiktion

Druckereien der UmDEX-Klasse produzieren zertifiziert nachhaltig. Das betrifft sowohl die Produktionsumgebungen (Unternehmenszertifizierung) also auch zumeist die erzeugen Druckprodukte (Produktzertifizierung). Bildquelle: UmDEX

Konzept der ökologischen Ökonomie (Ecological Economics)

Die Natur als integralen Bestandteil des Wirtschaftssystems zu betrachten ist ein interdisziplinärer Ansatz, die menschliche Wirtschaft als Teilsystem des begrenzten globalen Ökosystems zu nutzen. Und nicht als isoliertes Wirtschaftssystem, das etwa ohne Zugriff auf das globale Ökosystem quasi grenzenlos wachsen könnte, denn das kann es natürlich nicht. Das Konzept: 

Die Wirtschaft wird als Subsystem des ökologischen Umfeldes betrachtet, 

mit dem Ziel, nachhaltigen Wohlstand, besonders auf Basis einer stationären Wirtschaft (Steady-State Economy), voranzubringen. Klar ist: Die Wirtschaft muss innerhalb der Tragfähigkeitsgrenzen der Erde bleiben (Carrying Capacity). Eine fortlaufende Expansion über diese Grenzen hinaus ist physikalisch unmöglich. Die Folgen sind sich noch stärker ausweitende Verteilungskämpfe.  

Teile der grafischen Industrie kommen einer solchen optimalen Lösung im Sinne der ökologischen Ökonomie teils schon näher als andere Branchen, gerade wegen der gut ausgereiften Rohstoff-Kreislaufsysteme.

Expert:innen gehen heute davon aus, dass z. B. einige nachhaltige Papierfabriken ab 2030 weitgehend in sich geschlossene, autarke Kreisläufe (Circular Economy) in verschiedenen Bereichen erreichen können: 

  • Hauptrohstoff Papier (Faser- oder Restwertstoffe). 
  • Autarke, eigene Energiegewinnung, sogar mit Überschüssen für die Netzeinspeisung.  
  • Wasserkreisläufe (Wassergebrauch statt -verbrauch). 
 
Papier als Kernfaktor bei der nachhaltigen Medienproduktion.

Papier ist mit Blick auf den nachhaltigen Impact ein Kernfaktor. Viele Druckereien setzen bereits unterschiedlich FSC- oder mit dem Blauen Engel zertifiziertes Papier ein – zumeist Recyclingpapier. Druckproduktlabels wie der Blaue Engel DE-UZ 195 gehen sehr viel weiter und zertifizieren den gesamten Druckprozess und alle beim Druckprozess eingesetzten Stoffe und Materialien. Bildquelle: UmDEX.

Ökoprint? Bestenfalls Teil der nachhaltigen Medienproduktion (NMP)

Mit dem Begriff „Ökoprint“ suggerieren einige Druckereien, vorsätzlich oder nicht, eine Produktionsweise, die sogar einen Plus-Effekt/Impact (Nature Positive) erzielt. Im besten Fall geht es um die Verringerung der Umweltauswirkungen mit Blick auf die Produktion eines Druckerzeugnisses – nicht um den gesamten Lebenszyklus – von der Rohstoffgewinnung bis zur Entsorgung. Ökoprint umfasst zumeist nur einen Teil der Produktebene, bestenfalls mit Blick auf die Langlebigkeit eines Druckprodukts durch entsprechende Papiersorten, Modularitätseigenschaften, Recycling- bzw. Abbaufähigkeiten sowie den Einsatz möglichst nachhaltiger Druckhilfsmittel. 

Aufgrund von Greenwashing ist die Verunsicherung bei Drucksachen-Einkäufer:innen nach wie vor sehr hoch – besonders wegen schwammiger Claims im Marketing. Aber auch wegen der sich verändernden politischen Gewichtung in der EU und den USA – wegen Parteien, die sich teils proaktiv gegen die nachhaltige Transformation positionieren, wie im ersten Teil relativiert. 

Ökoprint klingt gut, ist jedoch nur ein Teil einer ganzheitlichen nachhaltigen Medienproduktion (NMP)

Demgegenüber inkludiert die ganzheitliche nachhaltige Medienproduktion (NMP) alle Prozesse entlang der gesamten Lieferkette und bezieht auch soziale und ökonomische Aspekte ein (z.B. faire Arbeitsbedingungen, faire Bezahlung, regionale Wertschöpfung usw.). Das schließt Maßnahmen zum Umwelt- und Klimaschutz nicht allein auf der Produkt-, sondern auf der Unternehmensebene ein. Die NMP ist eine Unternehmensphilosophie, die sich entlang der Dimensionen: Ökologie, Ökonomie und Soziales ausrichtet. Anders ausgedrückt: 

  • Ökoprint fragt: „Wie mache ich das Druckprodukt möglichst umweltfreundlich?“
  • Nachhaltige Medienproduktion fragt außerdem: „Wie gestalte ich den gesamten Prozess und das Unternehmen rund um die Produktion so, dass alle ökologischen, sozialen und ökonomischen Auswirkungen minimiert und verbessert werden?“

Der Bezug von Ökostrom (Definition) und der Einkauf von Recyclingpapier sind zwar positive Aspekte, reichen aber, gerade mit Blick auf die EmpCo-Verordnung  (vgl. unten) nicht aus, um einen Claim wie „nachhaltige Medienproduktion“ oder „Ökoprint“ zu publizieren, ohne weitere anerkannte Zertifizierungen oder nachvollziehbare Spezifikationen.

Greenwashing in der Druck- und Medienbranche

Greenwashing, gewollt oder nicht, verwirrt Printbuyer:innen regelmäßig. Die professionelle nachhaltige Medienproduktion ist mehr als der gelegentliche Einsatz von Recyclingpapier und umfasst eine Reihe von nachweisbaren Kriterien und Maßnahmen, wie auf der UmDEX-Website gezeigt.

Ganzheitliche nachhaltige Medienproduktion (NMP)

Die professionelle NMP umfasst eine weiter gefasste Umsetzung, z.B.: 

  • Roh- und Betriebsstoffe: Empfehlung zur Verwendung von Rohstoffen aus nachhaltigem Anbau (Forstwirtschaft) oder von recycelten Materialien. Druckprodukte werden häufiger aus nachwachsenden Rohstoffen oder aus Recyclingmaterialien hergestellt. Strom wird aus eigener Erzeugung oder 100%ig aus zertifiziert nachhaltigen Energiequellen (Wind, Sonne, Wasser etc.) bezogen. 
  • Verzicht: Vermeidung von Chemikalien, Farbstoffen oder anderen umweltbelastenden Substanzen – bei Print sichergestellt u. a. durch den Blauen Engel für Druckprozesse DE-UZ 195 oder das EU Ecolabel.
  • Recycling, Abfallkonzept: Hohe Recyclingfähigkeit der Druckprodukte. Erstellung von Abfallkonzepten mit dem Ziel maximaler Ressourcenschonung und -rückgewinnung.  
  • Effiziente Produktionsumgebung: Investitionen in effiziente Produktionsprozesse und nachhaltige Produktionsumgebungen durch energieeffiziente Maschinen und Anlagen, E-Mobilität etc. 
  • Lieferkettenmanagement: Das sogenannte Supply Chain Management (SCM) optimiert vor- und nachgelagerte nachhaltige Faktoren in der Lieferkette (Up-/Downstream). 
  • Messung, Optimierung: Prozessgesteuerte Betriebsführung nach EMAS, DIN/EN/ISO 14001, 50001 usw., Messung über sog. Messpunkte in relevanten Abteilungen eines Unternehmens. 
  • Dokumentation, Berichterstattung: Regelmäßige Berichterstattungen (Umwelterklärungen, Nachhaltigkeitsberichte). Die meisten Druckereien im UmDEX-Format liefern konkrete CO₂-Bilanzen – teils über freiwillige Berichte, durch EMAS-Erklärungen oder im Rahmen von Berechnungen zum Klimaausgleich. 
  • Nachhaltige Beratungskompetenz: Einflussnahme auch auf konzeptionelle Faktoren wie Nutzungsdauer, erforderliche Nettoauflage sowie die Optimierung der Bruttoreichweite z.B. durch Personalisierungen oder nachhaltige Veredelungseffekte. 

Die Devise: Wenn allein das Druckerzeugnis weniger umweltschädlich ist als andere, ist es noch lange nicht nachhaltig!

Professionelle nachhaltige Mediendienstleister drehen täglich viele kleine Stellschrauben, analysieren Umweltdaten, dokumentieren Verbräuche und Emissionen, kontrollieren und optimieren Einsparungspotenziale und Produktionseffizienzen, erklären sich dahingehend in Berichten, oft öffentlich, und stellen sich regelmäßigen Audits. 

Drei Wirkungs-Ebenen der nachhaltigen Medienproduktion

Der „Öko“-Begriff ist also in weiten Teilen der Druckbranche deplatziert. Dieser und vergleichbare Begriffe werden ab September 2026 endlich durch die EmpCo-Verordnung verboten, wenn belastbare Nachweise fehlen. Diese und weitere Verordnung, Produktzertifikate und Unternehmenszertifizierungen grenzen die professionelle NMP zunehmend klarer vom Umfeld ab. Die NMP lässt sich in drei Einfluss-Ebenen unterteilen: 

  1. Legislative Ebene: Regulierungen wie nachfolgend beschrieben, die aufgrund von Umsätzen oder Betriebsgrößen entweder verpflichtend sind oder häufig ganz oder teilweise freiwillig umgesetzt werden.
  2. Unternehmens-Ebene: Prozessuale, zumeist zertifizierte und auditierte Managementsysteme wie EMAS oder z.B. ISOs wie 14001 (Umwelt) oder 50001 (Energie). Dazu zählen auch netzwerkorientierte Benchmarks wie EcoVadis etc.
  3. Produkt-Ebene: Regulierte Typ-1-Labels als Nachweis für umweltschonende Druckprodukte, die dann selbst mit Labels wie dem EU Ecolabel, dem Blauer Engel DE-UZ 195, dem Österreichischen Umweltzeichen (ÖUZ) etc. versehen werden dürfen. 

Nicht zu verwechseln mit den drei Dimensionen der Nachhaltigkeit: Ökologie, Ökonomie, Soziales.  

Die Umsetzung von Verordnungen oder Gesetzen sowie auch unternehmensbezogene Zertifizierungen finden sich nicht als Label z.B. auf einem Druckprodukt. Die EMAS-Verordnung z.B. verbietet sogar die Verwendung des EMAS-Logos auf Produkten, um den Eindruck zu vermeiden, dass Produkte selbst die Kriterien der Zertifizierung erfüllen. Auf Druckprodukten sichtbare Labels (Produktzertifizierung) identifizieren speziell diese als nachhaltig, sind aber nicht gesetzlich verpflichtend, wenn auch reguliert. Dies drei Einflussebenen wechselwirken, sind jedoch differenziert zu betrachten. 

 
Druckerei Janetschek

Geschäftsgebäude der Druckerei Janetschek in Heidenreichstein, mit diversen UmDEX-typischen Merkmalen freiwilliger Maßnahmen wie einer leistungsstarken Photovoltaik-Anlage auf den Dachflächen, vgl. weiter unten. Bildquelle: Druckerei Janetschek.

Maßnahmen

Diese Wirkungs-Ebenen lassen sich grob in die zwei Gruppen: Muss- und Kann-Maßnahmen unterteilen:

  • Muss: Das Label (unternehmensweit) EMAS oder das Produktlabel Blauer Engel DE-UZ 195 sind zwar freiwillig, doch Druckereien, die sich den Regulierungen unterstellen, müssen die damit verbundenen Regelungen natürlich auch einhalten. Beim Blauen Engel etwa die Reduzierung des Alkohols im Druckprozess auf unter drei Prozent usw. Andere Regelungen sind per se nicht freiwillig, etwa die Entwaldungsverordnung, EUDR (siehe unten). Diese verpflichtet zur Einhaltung der Sorgfaltspflichten durch Sorgfaltserklärungen (Due Diligence Statements, DDS), Meldungen an das EU-Informationssystem zur EUDR und einiges mehr, siehe unten.
  • Kann: Wie erwähnt, können Druckereien EMAS, das EU Ecolabel, den Blauen Engel für Druckprodukte, das Österreichische Umweltzeichen etc. freiwillig implementieren. Auch diverse Leistungen wie z.B. Ladesäulen für E-Mobilität, Stromerzeugung durch eigene Photovoltaikanlagen auf dem Firmendach, Maßnahmen zur Wärmerückgewinnung, der Vertrieb von FSC- oder mit Blauem Engel zertifizierten Papieren, chemielose Druckplattenbelichtungen, der Einsatz sogenannter „Ökofarben“, der Einkauf von „Ökostrom“, soziale Engagements und einiges mehr sind freiwillig.   

Druckdienstleister der UmDEX-Klasse setzen viele Kann-Maßnahmen  um (Ganzheitlichkeit). Das wirkt positiv auf den nachhaltigen Impact, die Rentabilität (Effizienz) und schließlich sogar auf die Kreditwürdigkeit. Bewertungen durch Ratingagenturen wie MSCI (Bewertung ESG-Risiken), Sustainalytics (Umweltrisiken) oder EcoVadis (operatives Lieferkettenmanagement, Benchmark) sind schon heute wesentlich. Berichterstattungen vorgenannter ESG-Faktoren (Environmental, Social, Governance, vgl. unten) verbessern also die Risikobewertung bei Kreditinstituten (ESG-Scoring). Wenn gewisse Nachhaltigkeits-Ziele (Key Performance Indicators, KPIs) vorgelegt werden, können sich die Kreditkonditionen verbessern. 

Auch Print-Käufer:innen, die im Rahmen ihres eigenen Lieferantenmanagements auf belastbar nachhaltige Druckdienstleister zurückgreifen, profitieren unmittelbar.

Nachfolgend gehen wir auf aktuell wichtige Ausprägungen der drei Einfluss-Ebenen (Legislativ/Unternehmen/Produkt) bei der nachhaltigen Medienproduktion (NMP) ein. Der Fokus liegt auf der legislativen Ebene –die unternehmens- und produktbezogenen Kriterien beschreiben wir vollumfänglich auf der UmDEX-Website (Tabelle)

(1) NMP: Legislative Ebene

Verschiedene Gesetze der legislativen Ebene bedingen für Druckereien nicht immer proaktives Handeln (Erfüllung). Manche Direktiven oder Verordnungen werden – besonders von Druckereien der UmDEX-Klasse – bereits durch Produktzertifizierungen oder installierte Umweltprozesse wie ISO 14001 erfüllt. Häufig entsprechen professionell nachhaltige Druckereien jedoch auch solchen Anforderungen, die für Klein- oder Kleinstunternehmen (z.B. bis 250 Mitarbeitende) gar nicht vorgeschrieben wären. Oder sie handeln entsprechend, um als Lieferanten externer Lieferketten entsprechenden Anfragen ihrer Kunden gerecht zu werden. Deshalb nachfolgend die wesentlichen:

  • Direktiven (Ziel: Harmonisierung von Rechtsvorschriften) 
  • Verordnungen (Ziel: EU-einheitliche Regulierung) und 
  • Umsetzungs-Gesetze (zumeist mit Bezug auf nationales Recht).

Im Umfeld dieser Regulierungen gibt es Begriffe, die zwar das Wesen der zugrundelegenden Gesetze beschreiben, selbst aber keine sind.

 
EU Industrial Green Deal mit Auswirkungen für die grafische Industrie.

Die EU hat diverse sog. Direktiven erlassen, die bei EU-Mitgliedsländern mit jeweiligen Fristen in nationales Recht formuliert werden müssen. Dies ist ein hochkomplexer, demokratischer und deshalb oft quälend langsamer Prozess. Die EU-Administration muss stets versuchen, viele Interessen unter einem Dach zu vereinen, um stabile EU-Gesetze zu etablieren. Auch, wenn es aktuell anders wirkt, ist das auch schon häufig gut gelungen. Bildquelle: UmDEX.

 

ESG, Environmental Social Governance

Umwelt, Soziales, Unternehmensführung
B

ESG ist keine Regelung, sondern eine Headline und steht für die Berücksichtigung von Kriterien aus den Bereichen Umwelt (E), Soziales (S) und verantwortungsvolle Unternehmensführung (G). ESG meint die Nachhaltigkeit und die ethischen Leistungen eines Unternehmens und steht für die Integration verschiedener, individuell messbarer Nachhaltigkeitsprozesse.

CSR, Corporate Social Responsibility

Freiwillige, gesellschaftliche Verantwortung
B

Auch CSR wird oft fälschlicherweise als Gesetz oder EU-Direktive o.ä. verstanden. Dabei ist auch CSR eine Überschrift und steht für die gesellschaftliche, freiwillige Verantwortung eines Unternehmens und inkludiert das Zusammenspiel der hier genannten Gesetze, Labels und Prozesse.

SCC, Supply Chain Compliance

Einhaltung relevanter Vorschriften
B

Bezeichnet die generelle Einhaltung aller relevanten Vorschriften, Gesetze, Industriestandards und ethischen Grundsätze in der gesamten Lieferkette eines Unternehmens – von der Beschaffung der Rohstoffe bis zur Auslieferung des fertigen Produkts oder der Dienstleistung an den Endkunden. In diesem Zusammenhang meint der Begriff „Due Diligence die Sorgfaltspflicht im Umfeld der nachhaltigen Transformation –  auch als ESG Due Diligence oder Sustainability Due Diligence bezeichnet.

Die nachfolgenden Direktiven sind die relevantesten für die grafische Industrie, besonders für die Druckbranche und also auch für Vermittler von Druckprodukten wie Agenturen bzw. für Budgetverantwortliche, Marketers usw.:

EmpCo-Verordnung

Wirksamer Verbraucherschutz auch für Printbuyer
B

Falsche Nachhaltigkeitsaussagen werden auch auch in der Druckbranche strafbar

Die Verwendung des Begriffs „ökologisch“ (bei Lebensmitteln oft gleichbedeutend mit “biologisch” oder „Bio“) war bislang nur bei Lebensmitteln und landwirtschaftlichen Erzeugnissen in der EU gesetzlich durch die EG-Öko-Verordnung streng reguliert. Nicht bei Non-Food-Produkten (z. B. Druckprodukte wie Verpackungen, aber auch Textilien, Reinigungsmittel oder z.B. technische Geräte) wurde (und wird) der Ökobegriff bisher noch wahllos verwendet (Greenwashing): 

Greenwashing war deshalb bislang ein großes Problem für nachhaltig professionelle Druckdienstleister. Besonders das subtile Schummeln durch bestimmte Suggestionen, in der Werbung. 

EmpCo: Empowering Consumers for the Green Transition Directive

Die neue EmpCo-Richtlinie (in Kraft seit März 2024), die in Deutschland durch Änderungen am Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ab September 2026 verbindlich gelten soll, regelt folgende Bereiche:

(1) Verbot allgemeine Umweltaussagen:

  • Allgemeine Begriffe wie „umweltfreundlich“, „nachhaltig“, „grün” oder „ökologisch” (Kurzform „Öko“) sind künftig dann verboten, wenn sie nicht durch hervorragende Umweltleistung faktisch belegt werden.
  • Entsprechende Aussagen müssen überprüfbar sein. 
  • Ein vager Claim wie „Öko-Druck“ ohne Nachweise, welche Aspekte genau ökologisch sind (z. B. Papier, Farbe, Energie), wird künftig als irreführend gelten und strafbar sein. 
  • Solche Nachweise gelten durch offizielle, anerkannte Umweltzeichen wie das EU Umweltzeichen oder den Blauen Engel als erbracht, wie unter der UmDEX-Tabelle aufgeführt.

(2) Einschränkung von Kompensations-Claims:

  • Auch Aussagen, dass ein Produkt „klimaneutral“ oder „klimafreundlich“ ist, müssen künftig präzisiert werden, wenn sie sich auf die Kompensation von Treibhausgasemissionen (z. B. durch CO₂-Zertifikate) stützen und nicht auf tatsächliche Reduktionen innerhalb der Wertschöpfungskette. Eher sollten Begriffe wie „… emissionsreduziert“ oder „… mit Kompensationsbeitrag“ verwendet werden. 

Unternehmen müssen sich auf eine ehrliche, transparente und belegbare Kommunikation umstellen, die den Fokus von der bloßen Kompensation hin zur Reduktion der eigenen Emissionen lenkt.

(3) Regulierung von Nachhaltigkeitssiegeln:

  • Selbst entwickelte oder branchenspezifische Nachhaltigkeitssiegel sind nur noch zulässig, wenn sie auf einem offiziellen, nachvollziehbaren und unabhängig zertifizierten System basieren. Mit einem CO₂-Rechner unter der Sammlung „Nachhaltigkeit“ auf einer Website als Umweltleistung zu benennen, kann im Kontext bereits abmahnfähig sein. 

Herkömmliche Druckereien dürfen künftig also Begriffe „Öko“ nicht mehr verwenden, wenn damit beworbene Umweltvorteile nicht wie aufgezählt belegt werden können. Überprüft wird dies durch Verbände und Organisationen, aber auch durch Wettbewerber, insbesondere wohl auch aus dem Bereich der digitalen Marketing-Wirtschaft, die schon bisher mit harten Bandagen im Gattungswettbewerb kämpft.  

Bei Zuwiderhandlung werden Strafen von bis zu vier Prozent des Umsatzes diskutiert. 

Selbst Bezeichnungen wie „Ressourcenschonend“ oder „Kreislauffähig“ und teils sogar banale Claims wie „Beitrag zum Klimaschutz“, etwa, wenn tatsächlich „nur“ Papier mit dem Blauen Engel verwendet wird, sonst aber keine relevanten nachhaltigen Maßnahmen ergriffen wurden, dürften strafbar sein, wenn Zertifikate und Prozesse auf Unternehmensebene fehlen. Diese Regulierung kommt den Printbuyer:innen und Druckereien der UmDEX-Klasse zugute, die sich bisher, trotz ihrer transparenten Kommunikation, nicht immer gegen Greenwasher durchsetzen konnten.  

GCD, Green Claim Directive (ausgesetzt)

WIE ein Claim nachzuweisen ist
B

Die GCD sollte die EmpCo-Richtlinie ergänzen und regeln, WIE ein Unternehmen einen Claim belegen muss (z.B. durch wissenschaftliche Studien), insbesondere eine verpflichtende Vorabverifizierung durch eine unabhängige Stelle einführen. Obwohl die Zukunft der GCD unklar ist, müssen Unternehmen aber schon aufgrund der EmpCo-Richtlinie künftig alle Umweltaussagen konkret begründen. 

Druckereien der UmDEX/500-Klasse erfüllen diese strengen EmpCo-Anforderungen, auch im Interesse ihrer Kund:innen 

Offizielle Produkt- oder Unternehmens-Zertifizierungen decken sachliche Umweltaussagen ab, z.B. die Aussage auf einem Druckerzeugnis: „nachhaltig gedruckt: Blauer Engel DE-UZ 195“

  • Der Blaue Engel für Druckprodukte z.B. belegt offiziell wesentliche nachhaltige Eigenschaften für eine bestimmte Drucksache.
  • Eine EMAS- oder ISO-14001-Zertifizierung präzisiert eine nachhaltige Managementleistung des gesamten Unternehmens.

Gerade die Kombination von Unternehmens- und Produktzertifikaten gestattet den meisten UmDEX/500-Druckereien, u. a. mit ihrer herausragenden „nachhaltigen Medienproduktion“ oder Begriffen wie „ökologische Druckerei“ mit hoher Glaubwürdigkeit zu werben! Auf diese Gesamtheitlichkeit ist die UmDEX-Tabelle seit speziell Jahren ausgerichtet.

 

MerkmalEmpCo-Richtlinie (Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel)Green Claims Directive (GCD) (Richtlinie über Umweltaussagen)
StatusBeschlossen und in Kraft getreten (Umsetzung bis März 2026, Anwendung ab Sept. 2026).Aktuell ausgesetzt und in der Überarbeitung (Zukunft ungewiss, aber wahrscheinlich überarbeitet).
FokusVerbot bestimmter unlauterer Geschäftspraktiken (Schwarzliste im UWG).Prüfung und Belegpflicht für alle freiwilligen Umweltaussagen.
RegelungenGenerelle Verbote wie:Detaillierte, technische Anforderungen an:
Regelungen- Pauschale Umweltaussagen (wie "Öko", "grün") ohne Nachweis.- Die wissenschaftliche Begründung von Claims.
Regelungen- Werbung mit kompensierter Klimaneutralität (ohne eigene Reduktion).- Verifizierung (Prüfung) von Claims durch unabhängige Stellen (geplant).
Regelungen- Verwendung unternehmenseigener/nicht-zertifizierter Siegel.- Standardisierung der Kommunikation und Label.
GeltungBreiter, da sie die UGP-Richtlinie (Unfaire Geschäftspraktiken) ändert und somit das UWG in Deutschland verschärft. Sie betrifft auch Langlebigkeits-Claims (z. B. bei Druckerpatronen).Spezifischer für die Begründung von Umwelt-Claims.

EUTAX, EU-Taxonomie-Verordnung

Welche Aktivitäten sind nachhaltig?
B

Klassifiziert rechtsverbindlich, welche Wirtschaftstätigkeiten als ökologisch nachhaltig gelten. Unternehmen ab bestimmten Größen müssen verbindlich offenlegen, welchen Anteil ihrer Umsätze, Investitionen und Betriebsausgaben sie mit taxonomiekonformen (klar definierten, messbaren Aktivitäten) erzielen. EUTAX schreibt keine speziellen Aktivitäten vor, sondern regelt insbesondere die Form der Offenlegung (Transparenz). 

Zur Berichterstattung verpflichtete Unternehmen werden zunehmend über Agenturen oder direkt von Druckereien in erster Linie qualitative Informationen und Nachweise zu spezifischen Umweltaspekten anfordern, nicht den vollständigen Taxonomie-Bericht. Die Erfüllung dahingehender Kriterien ist in vielen Lieferketten schon heute genauso bedeutungsvoll, wie bisher bereits die Nachweise über die Nachhaltigkeit von Druckerzeugnissen, z.B. durch das Label Blauer Engel DE-UZ 195. 

Die EU arbeitet aktuell an freiwilligen, vereinfachten Standards für KMU (ESRS for SMEs), um die eigene oder die an Lieferketten gebundene Berichterstattung für kleinere Unternehmen (wie die meisten Druckdienstleister) zu erleichtern.

Eine Pflicht zur Offenlegung für größere Unternehmen regelt sich nach der CSRD.

CSRD, Corporate Sustainability Reporting Directive

Wer muss nachhaltig berichten?
B

In der aktuellen und letzten Stufe von drei, sind relativ wenige Unternehmen der Druckbranche ab 2025 von dieser Berichtspflicht betroffen. Zulieferer wie Maschinen-, Farben- und Papierhersteller sind hiervon moderat betroffen. CSRD gilt, wenn zwei von drei der nachfolgenden Kriterien erfüllt sind:

KriteriumSchwellenwert (Überschreiten)
Durchschnittliche Beschäftigte> 250 (im Jahresdurchschnitt)
Nettoumsatzerlöse> 50 Mio. EUR
Bilanzsumme> 25 Mio. EUR

Kleinere und nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen (KMU) unterliegen weiterhin keiner gesetzlichen Verpflichtung zur Berichterstattung. 

Die Angaben müssen nach endgültiger CSRD-Gesetzeslage (mit Inkrafttreten des deutschen Umsetzungsgesetzes) als feste Bestandteile in die Geschäftsberichte integriert sein. 

Entsprechende Unternehmen müssen die Inhalte (WAS) bereits heute nach CSRD/ESRS berichten. Die Form (WO) der Veröffentlichung (separat versus in den Geschäftsbericht integriert) hängt teils noch vom Inkrafttreten des deutschen Gesetzes ab. 

Bislang sind Informationen über Hunderte sogenannter Datenpunkte (Pflichtangaben) gefordert, wenn auch reduziert auf die für das Unternehmen wesentlichen Punkte (Basis: Wesentlichkeitsanalyse) – das kann für verpflichtete Unternehmen eine ziemliche Herausforderung darstellen. 

Dieser Aufwand soll künftig durch das Omnibus-Paket (vgl. 6. Omnibus), reduziert werden, nicht zuletzt aufgrund großer Kritik aus der Wirtschaft. Dieser Omnibus-Ansatz führte wiederum bei nachhaltig orientierten Unternehmen und bei Verbänden innerhalb der nachhaltigen Wirtschaft sowie bei Naturschutzverbänden zu Kritik: Nachhaltigkeitsberichte und Lieferkettensorgfalt seien zentrale Elemente einer modernen Wirtschaft, wird argumentiert – verbunden mit der Forderung, die geplanten Verordnungen unverändert zu belassen, vgl. (6) Omnibus, Bürokratieabbau.

Omnibus soll insbesondere kleinere Unternehmen entlasten, denn: Obwohl KMU nicht selbst einen Bericht veröffentlichen müssen, sind sie praktisch hochgradig betroffen (Trickle-Down-Effekt).   

 

ESRS, European Sustainability Reporting Standards

Wie und was muss berichtet werden?
B

Häufig sind die Unterschiede zwischen CSRD mit ESRD nicht klar. Dabei ist es ganz einfach: Die CSR Richtlinie basiert auf dem ESRS-Standard: 

  • CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) ist die EU-Richtlinie (Gesetz), die festlegt, WER (welche Unternehmen) berichten muss.

ESRS (European Sustainability Reporting Standards) sind konkrete Standards (Inhalt), die festlegen, WAS und WIE berichtet werden muss.

Druckerei Janetschek: Nachhaltigkeitsbericht mit integrierter Umwelterklärung

Die Druckerei Janetschek aus dem österreichischen Heidenreichstein beschäftigt in drei Betriebsstätten etwa 50 Mitarbeitende und ist somit weder CSR- noch CSDDD (Lieferkettensorgfalt)-pflichtig. Diese nachhaltig ausgerichtete Druckerei profitiert maßgeblich von Erleichterungen wie durch die VSME oder später auch durch die vereinfachten (freiwilligen) Standards für KMU: „ESRS for SMEs“, sollten Informationen von größeren Unternehmen zu wirtschaftlich-nachhaltigen Fragen aus der Lieferkette gestellt werden. 

Der Mediendienstleister wirtschaftet typisch nachhaltig für eine qualifizierte Druckerei der UmDEX-Klasse: 

  • Freiwillig: Produktbezogene Zertifizierung wie durch das Österreichische Umweltzeichen (ÖUZ).
  • Freiwillig: Unternehmensweite Zertifizierungen wie EMAS.
  • Freiwillig: Bereitstellung eines Nachhaltigkeitsberichts.
Nachhaltigkeitsbericht Druckereie Janetschek

Freiwilliger, kombinierter Nachhaltigkeitsbericht mit EMAS-Umwelterklärung der Druckerei Janetschek. Bildquelle: Janetschek.

Der Mediendienstleister hat sich freiwillig für EMAS entschieden und integriert die dann verpflichtende EMAS-Umwelterklärung in einen weiter gefassten, wiederum freiwilligen Nachhaltigkeitsbericht für KMU nach dem gerade erst dafür geschaffenen freiwilligen Standard VSME (Voluntary Sustainability Reporting Standard for SMEs, vgl. Flyouts) – ein Rahmenwerk für die vereinfachte, standardisierte Erfassung von Nachhaltigkeitsleistungen. Damit kann das Unternehmen auf Kundenanfragen, zum Beispiel aus der Lieferkette, standardisierte, richtig formatierte Daten liefern. 

Daniel Steindl, Leiter des CSR- und Projektmanagements: „Vor allem geht es uns bei der Publikation eines Nachhaltigkeitsberichts darum, unser Handeln so transparent wie möglich zu machen.

Behaupten kann jeder, dass er nachhaltig wirtschaftet.

Wir berichten über alles, was wir tun. Dazu gehören auch etwaige negative Auswirkungen, die sich nicht vermeiden lassen und angegangene, aber unfertige Projekte.“

Daniel Steindl und nachhaltig Drucken in Österreich.

Daniel Steindl, Leiter des CSR- und Projektmanagements bei der Druckerei Janetschek aus Heidenreichstein. Bildquelle: Janetschek

Aufgrund der fristbedingten Etablierung der meisten Direktiven (und nationaler Gesetze), mehren sich die Anfragen, Tendenz steigend. 

„Konkrete Anfragen kommen aus dem Downstream. Immer häufiger verlangen Kunden im Zuge der eigenen Berichterstattung Kennzahlen von uns, die wir im Zuge unserer Berichterstattung sowieso erheben.“

Daneben gibt es zunehmend Anfragen zum CO₂-Ausstoß der bestellten Produkte. 

Daniel Steindl: „Grundsätzlich ist der verwendete GRI-Standard (nicht verpflichtender Framework für die Berichterstattung) in vielen Bereichen ähnlich den VSME-Grundsätzen. VSME-konform sind die Kennzahlen, die uns der Dienstleister ESG-Performer (ein Produkt der Green Value Chain GmbH) liefert. Hier wird auf Basis des VSME-Basismoduls die Nachhaltigkeitsperformance unseres Unternehmens berechnet und durch den sog. ESG-Performance-Score abgebildet. Diesen finden sich auch in unserem Bericht.“

Für Druckereien wie Janetschek ist das nachhaltige Management mehr als Pflichterfüllung

Die entscheidenden Vorteile der Regelungen bestehen einerseits darin, dass die Form der Berichterstattung entlang vollständiger Lieferketten harmonisiert wird. Für Experten wie Daniel Steindl geht es aber nicht nur um die rein formelle Pflichterfüllung, die das Unternehmen deutlich übererfüllt, sondern um einen Überblick über die wichtigsten Kennzahlen. Das macht sich bezahlt: 

„Was sich wirklich bewährt hat, ist die Umstellung von Gas auf Pellets. Hier haben wir sicher noch Potenziale. Vor allem am Standort Waidhofen/Thaya. Ansonsten steht bei uns vor allem das Thema Transport im Fokus. Zwar haben wir z.B. auf die Fahrten von Mitarbeitern kaum Einfluss, Potenziale habe ich aber bei den sog. eigenen Transporten lokalisiert, etwa die Materialtransporte zwischen unserem Außenlager und den Werken. Das werden wir, nebst anderen Maßnahmen, in den nächsten Monaten angehen und durch einen Zubau am Standort Heidenreichstein optimieren.“

Der kombinierte Bericht wird nachhaltig gedruckt, aber nur auf Nachfrage versendet. Zum Download steht er für jeden zur Verfügung.

Zu den Interessierten zählen besonders Personen, die selber mit Nachhaltigkeitsmanagement, zu tun haben, ungeachtet der Branchen.“ 

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Innenseiten des kombinierten Nachhaltigkeitsberichtes mit integrierter Umwelterklärung. Bildquwelle: Janetschek

Damit adressiert Janetschek insbesondere auch an Unternehmen, die, freiwillig oder nicht, ihre Unternehmen selbst nach den hier genannten Kriterien managen. Der Mediendienstleister kann schnell und unkompliziert die Daten liefern, die benötigt werden. Auch ist das Unternehmen schon seit vielen Jahren eine der wesentlichen Anlaufstellen für Unternehmen in Österreich, die auf Basis von Werten und Haltungen wirtschaften. 

Die Omnibus-Verordnung (vgl. nächste Überschrift) begrenzt und vereinfacht die Anforderungen an die Großunternehmen, Informationen von ihren Geschäftspartnern, vornehmlich von KMU (oft definiert als Unternehmen mit weniger als 500 Mitarbeitenden), einzuholen.

Janetschek ist hier quasi weitgehend ready-to-VSME.

Der Omnibus schafft gezielte Erleichterungen für kleinere Unternehmen, indem der übermäßige Aufwand der indirekten Berichtspflichten in den Lieferketten begrenzt wird. Kritiker einer solchen Erleichterung weisen darauf hin, dass diese bürokratische Entlastung möglicherweise mit Abstrichen beim effektiven Schutz von Menschenrechten und Umwelt in den globalen Lieferketten erkauft wird, nicht selten wohl aber ohne Blick auf die kleineren Unternehmen einer jeweiligen Lieferkette. 

Unter denen, die müssen, gibt es die, die sollen und die, die wollen! 

Omnibus-Regelung

Bürokratieabbau durch Synergien
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Einige Unternehmen definieren sich als Belastete oder Betroffene, andere als Beteiligte und zunehmend Bevorteilte, die dann nicht selten zu Botschaftern werden. 

Der Begriff „Omnibus“ (lateinisch für alle) bezeichnet keinen offiziellen Rechtsakt oder Standard, sondern ein Maßnahmenbündel von verschiedenen Gesetzesänderungen. Damit sollen bestehende EU-Regelungen (Taxonomie oder CSRD/ESRS-Standards) vereinfacht bzw. Berichtspflichten reduziert oder zusammengefasst werden. 

Omnibus wurde 2023, inmitten der rot-grünen Regierungszeit entwickelt, um die Wirtschaft zu entlasten. 

Entsprechende Vorschläge befinden sich seit 2023 noch im Planungsverfahren und wurden noch nicht umgesetzt.

Legislative: Kehrtwende oder Konfrontation? Die EU driftet politisch nach rechts – in politische Lager, wo der Klimawandel und Ziele der nachhaltigen Transformation traditionell weniger priorisiert bzw. offen abgelehnt werden. Daneben stehen sich Wirtschafts- und Umweltverbände bei der Frage, welche Entlastungen sinnvoll sind oder inwieweit sie das Gewollte zulasten der Ziele für dem Umwelt- und Klimaschutz aufweichen könnten, kompromisslos gegenüber.

Neutrale Personen, wie z.B. die prominente Ökonomin Maja Göpel, mahnen deshalb zu mehr Kompromissbereitschaft.  

Angesichts der Gemengelage befindet sich die EU-Administration in einer schwierigen Lage und muss zwischen verschiedenen berechtigten Interessen abwägen und deshalb Kompromisse suchen. So wird die Idee bzw. Effekt diskutiert, nach einer Phase von Bürokratieentlastung (Pragmatismus, Omnibus) eine Phase sukzessiver Regelverschärfungen folgen zu lassen. Ein Weg, der politisch vermutlich deutlich stabilere Mehrheiten schafft. 

Im Interesse von möglichst beständigen Lebenszyklen entsprechender Direktiven erscheinen Kompromisse derzeit realwirtschaftlich alternativlos.  

Gesetze ohne bestmöglichen Konsens laufen eher Gefahr, von anderen politischen Gesinnungen gleich wieder gekippt zu werden, möglicherweise schon, bevor sie vollständig in Kraft getreten sind (vgl. USA). 

Die EU-Legislative prüft, ob, wo und wie die Regulierungstiefe und -breite statt sofort, besser in Steps erweitert werden kann. So kommt es eher zu einem Gewöhnungseffekt, etwa: anstelle einer großen, drei kleinere Stufen. Zusätzliche Anforderungen lassen sich von Unternehmen später mit weniger Aufwand ergänzen. Wie erwähnt, ist diese Diskussion insoweit auch für Klein- und Kleinstunternehmen (z. B. viele Druckereien oder Agenturen) relevant, besonders indirekte (als Teil von Lieferketten). 

Wenn CEOs großer Konzerne oder bereits über Jahre nachhaltig fokussierte Großunternehmen die Einhaltung der strengen Regeln fordern, ist dies löblich, aber: 

Dabei geht es auch um eigenen Interessen. Konzerne, die bereits Einschränkungen in Kauf nehmen, wollen erreichen, dass alle Marktbegleiter entsprechend verpflichtet werden, um Wettbewerbsnachteile auszugleichen. Auch gewisse Verbände setzen, je nach Mandat, die Interessen der eigenen Mitglieder durch und zeigen sich z.B. auftragsgerecht kompromisslos, wenn es um Vereinfachungen geht. Dann wird eher von „Aufweichung“ gesprochen, zulasten von Umwelt- und Klimaschutz.

Für die EU-Administration ist die Regulierung eine schwierige Herausforderung.

Diverse Unternehmen, die heute für die unveränderte Umsetzung werben, sind voraussichtlich von den Erleichterungen kaum betroffen, da diese vor allem auf kleinere Unternehmen abzielen – in aktuellen Kampagnen gegen eine Erleichterung profitieren solche Unternehmen, gewollt oder nicht, auch von Imageeffekten. 

Hochwertige freiwillige Unternehmenszertifizierungen bzw. produktbezogene Labels (vgl. UmDEX-Klasse) sind von dieser Situation weitgehend unberührt und bereits seit Jahren etabliert – sie identifizieren eindeutig professionell nachhaltige Druckdienstleister. 

VSME-Regelung

Vereinfachte Berichterstattung für Kleinunternehmen
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Große Kunden müssen z.B. Scope-3-Emissionen (Wertschöpfungskette) berichten und benötigen dafür auch von kleinen Zulieferern wie Druckereien entsprechende Daten. Das ist für kleinere Unternehmen aber zumeist ein zu großer Aufwand, zumal sie selbst gar nicht rechtlich sind, zunehmend aber nach entsprechenden Inforamtionen ihrer größeren Kunden gefragt werden.  

VSME, Voluntary European Sustainability Reporting Standards for non-listed SMEs

Dieser Standard ist der freiwillige, vereinfachte Berichtsstandard für nicht-börsennotierte Klein- und Kleinstunternehmen, mit großer Relevanz also auch für Druck- und Mediendienstleister, vermittelnde Agenturen und manchmal auch für Printbuyer. Der Standard soll helfen, indirekten Nachhaltigkeitsanforderungen aus der Lieferkette und von Banken nachzukommen

  • Sinnvoll, wenn z.B. berichtspflichtige Unternehmen nach CSRD/ESRS ihre Nachhaltigkeit offenlegen müssen und entsprechende Daten von ihren Zulieferern (KMU) anfordern. 
  • Hilft kleineren Unternehmen, Anfragen aus der Lieferkette in der Sprache der großen zu strukturieren, um keine Geschäftsbeziehungen oder die eigene Bonität zu gefährden.

Der Inhalt wurde von EFRAG ausformuliert – eine Organisation (Expertengruppe), die die Entwürfe für die nachhaltige Berichterstattung (für ESRS und VSME) für die EU-Kommission entwickelt.  

CSDDD-Regelung

Lieferkettenmanagement
B

CSDDD, Corporate Sustainability Due Diligence Directive

Die CSDDD ist auf EU-Ebene final verabschiedet und ist seit dem Frühjahr 2024 in Kraft. Die EU-Mitgliedstaaten haben bis Juli 2026 Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Für deutsche Unternehmen gelten die Regularien noch nicht. Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) muss an die CSDDD angepasst werden. Die CSDDD ist in einigen Bereichen strenger geregelt als das geplante LkSG, Beispiele: 

  • Erweiterte Sorgfaltspflichten: Die CSDDD umfasst auch Umweltaspekte (z.B. verpflichtender Klimaplan) über die reinen Menschenrechte hinaus.
  • Zivilrechtliche Haftung: Die CSDDD sieht eine zivilrechtliche Haftung vor, was im LkSG fehlt.

Die Berichtspflichten der CSRD/ESRS und die Sorgfaltspflichten der LkSG/CSDDD sind direkt miteinander verbunden. Der Ansatz ist die doppelte Wesentlichkeitsanalyse und die Integration der Sorgfaltsprozesse in den Nachhaltigkeitsbericht, wie in der Tabelle dargelegt: 

RechtsaktFunktionFokus
CSDDD / LkSGSorgfaltspflicht (Prozess)Legt fest, WAS ein Unternehmen tun muss (Risiken identifizieren, Präventionsmaßnahmen ergreifen).
CSRD / ESRGBerichtspflicht (Transparenz)Legt fest, WIE und WO das Unternehmen über die Einhaltung dieser Sorgfaltspflichten berichten muss.

Die CSDDD/LkSG legt die Arbeit fest (Due Diligence), und die CSRD verlangt Transparenz über diese Arbeit (den Bericht). Unternehmen können die Dokumentation ihrer CSDDD/LkSG-Prozesse nutzen, um die entsprechenden Offenlegungsanforderungen der CSRD zu erfüllen.


Die CSDDD ist EU-Recht und damit grundsätzlich bindend. Die Bundesregierung hat jedoch angekündigt, das deutsche Umsetzungsgesetz später oder in abgemilderter Form einzuführen. Deutschland hat als EU-Mitgliedstaat jedoch die Pflicht, diese Richtlinie bis Juli 2026 in nationales Recht umzusetzen – mit welchen Vereinfachungen das geschieht, ist derzeit offen. Vermutlich wird das Gesetz dann z. B. Gesetz über die internationale Unternehmensverantwortung oder ähnlich heißen. Mit Blick auf das Erstarken der Opposition leider ein Balanceakt.

EUDR-Regelung

Verordnung zum Schutz vor Entwaldung
B

EUDR, EU Deforestation Regulation

Diese Regelung wird hierzulande auch als Entwaldungsverordnung bezeichnet.

Wir haben auf dieser Website bereits die enormen Anstrengungen dokumentiert, die seitens der Industrie, der Druckbranche und auch von Agenturen unternommen wurden, um dem gerecht zu werden. Teile der Druckbranche haben mit EUDR-X einen offenen, industrieübergreifenden Standard (Datensprache) für Druckereien entwickelt, der zuletzt auch vom Bundesverband Druck und Medien unterstützt wurde.
Auch in der Peripherie wurden große Ressourcen in das Thema investiert. Es etablierten sich Beratungsunternehmen, Softwaredienstleister oder diverse Verbände mit besonderen Beratungs- und Webinar-Angeboten.

Fristen und Timings

Die EUDR galt ursprünglich seit dem 29. Dezember 2024 (Inkrafttreten: 29. Juni 2023 plus 18 Monate Umsetzungsfrist = 29. Dezember 2024). Der Anwendungsbereich wurde nun nochmals um 12 Monate verschoben, auf den 30. Dezember 2025 für große und mittlere Unternehmen und den 30. Juni 2026 für Klein- und Kleinstunternehmen, ggf. in den ersten Monten noch mit gewissen Einschränkungen. 

Aufgrund fortlaufender Kritik sowohl von Verfechtern als auch Relativierern dieser Verordnung ist der Status folgender: Der Rat der EU hat sich am 19. November 2025 für eine generelle Verschiebung der Erstanwendung um weitere 12 Monate ausgesprochen. Dies würde den Geltungsbeginn für große Unternehmen auf den 30. Dezember 2026 und für KMU auf den 30. Juni 2027 verschieben. Es gibt weitreichende Vorschläge, die Sorgfaltspflichten für kleine und Kleinst-Marktteilnehmer aus Niedrigrisikoländern zu vereinfachen (z. B. eine einmalige, vereinfachte Erklärung). Die finale Abstimmung wird Mitte Dezember erwartet.

Die Verordnung verbietet das Inverkehrbringen (oder die Ausfuhr) von bestimmten Rohstoffen und daraus hergestellten Erzeugnissen auf dem EU-Markt, wenn diese:

  • Nicht entwaldungsfrei sind (d.h. auf Flächen erzeugt wurden, die nach dem 31. Dezember 2020 entwaldet wurden).
  • Nicht im Einklang mit den Rechtsvorschriften des Herkunftslandes erzeugt wurden.
  • Keiner Sorgfaltserklärung (Due Diligence Statement) unterliegen.

Die betroffenen relevanten Rohstoffe sind: Rinder, Kakao, Kaffee, Ölpalme, Kautschuk, Soja und Holz 

sowie eine Reihe daraus hergestellter Produkte (z. B. Leder, Schokolade, Möbel, oder Papier, mit Relevanz für die Druck- und Medienbranche). Marktteilnehmer müssen zukünftig ein Sorgfaltspflichtsystem einrichten, um die Entwaldungsfreiheit ihrer Produkte nachzuweisen. Für Produkte aus Ländern mit niedrigem Risiko gelten vereinfachte Sorgfaltspflichten.

Wer ist verantwortlich?

Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) richtet sich primär an Unternehmen in der Lieferkette, die bestimmte Produkte auf dem EU-Markt in Verkehr bringen oder bereitstellen (d. h. handeln) bzw. aus der EU ausführen.

Und in der Praxis? Die Frage, wer in einer möglichen Kette eines Kunden, der über eine Agentur einen Produktkatalog bei einer Druckerei produzieren lässt, wird häufig gestellt. Die Frage ist, wer hier als Marktteilnehmer definiert wird, der ein relevantes Produkt erstmals auf dem EU-Markt in Verkehr bringt.

Am wahrscheinlichsten ist hier die produzierende Druckerei, wenn die Herstellung des Druckerzeugnisses als erstes Inverkehrbringen definiert wird. Eine vermittelnde Agentur dürfte in diesem Szenario lediglich als Vermittler oder Dienstleister gelten und wäre für die Einhaltung der EUDR nicht verantwortlich.

Akteur:
Wahrscheinliche Rolle:EUDR-Pflichten:
DruckereiMarktteilnehmer (Operator) oder HändlerVolle Sorgfaltspflicht (wenn Marktteilnehmer): Informationssammlung, Risikobewertung, Abgabe der Sorgfaltserklärung (DDS), Weitergabe der Referenznummer an den Auftraggeber.
Beauftragendes Unternehmen Händler oer MaktteilnehmerWenn Händler: Sammeln und Speichern der Referenznummer der Sorgfaltserklärung des Vorlieferanten (Druckerei) für 5 Jahre. Wenn Marktteilnehmer: Volle Sorgfaltspflicht (siehe Druckerei).
Agentur, VermittlerDienstleisterKeine direkten Pflichten im Rahmen der EUDR, da sie das Produkt nicht in Verkehr bringt oder bereitstellt.

Vermittelnde Agentur: Beispielsweise hätte eine Kreativagentur als Dienstleister keine direkte Verpflichtung gemäß der EUDR (Verordnung (EU) 2023/1115). Sie sollte sich aber von der Druckerei bestätigen lassen, dass sie als Marktteilnehmerin (oder Händlerin) die EUDR-Konformität des verwendeten Papiers gewährleistet und die Referenznummer der Sorgfaltserklärung liefert. Diese Referenznummer würde der Vermittler an ihre Auftraggeber weiterleiten. 

Die Sorgfaltspflicht der Agentur beschränkt sich auf das aktive Einfordern, die Überprüfung und Weiterleitung der relevanten Dokumentation. 

Risikoeinschätzung: Das BAFA hat in seiner Handreichung zur Risikoanalyse eine Liste von anerkannten, öffentlich zugänglichen Indizes und Quellen zusammengestellt, die für einige Risikodatenbanken genutzt werden können. Unternehmen wie Druckereien nutzen diese, um ihre eigenen Stufen (z.B. niedrig, mittel, hoch) zu definieren.

Warum dieser Aufwand? Bedenken wir, warum dieser Aufwand dringend geboten und keine Schikane ist. Wie einleitend beschrieben war es bisher nicht möglich, große Teile der Wirtschaft davon abzubringen, Wälder maßlos und ohne Rücksicht auf Verluste zu roden. 

Eine angestrebte Zusammenführung soll die Prozesse der Berichterstattung  (CSRD als Berichts-Hub) verzahnen. Unternehmen, die jetzt ein robustes, integriertes ESG-Risikomanagementsystem aufbauen, das die Anforderungen von LkSG/CSDDD erfüllt, schaffen wesentliche Grundlagen, um die spezifischen Anforderungen von EUDR und die direkte oder indirekte Berichterstattung nach CSRD effizient zu administrieren.

Für Agenturen und Druckdienstleister lässt sich resümieren, dass, abgesehen von freiwilligen Maßnahmen, wie z.B. eine Nachhaltigkeitsberichterstattung nach dem vereinfachten VSME-Standard oder einer eigenen, an Lieferketten gebundene Taxonomie-Berichterstattung (geplante Vereinfachung ESRS for SMEs), aktuell nur an die EUDR-Sorgfaltspflicht gebunden sind. Wie erwähnt, ergeben sich weitere Verpflichtungen nicht direkt, aber indirekt, da Druckereien immer auch Teil externer Lieferketten sind. Wer sich jetzt gut aufstellt und Informationen liefern kann, wird Wettbewerbsvorteile erwirtschaften. Auch Agenturen, die sich mit diesen Themen auseinandersetzen.

 

 

(2) NMP: Unternehmens-Ebene

Neben dem vorbeschriebenen Netz aus Regularien bestehen im Umfeld der professionellen, nachhaltigen Medienproduktion seit Jahren klar geregelte, unternehmensweite Zertifizierungsprozesse und Regularien. 

Auf der UmDEX-Website finden sich alle wichtigen Kriterien, etwa DIN/EN/ISO-Normen wie die ISOs 50001, 140001 oder 9001, EMAS, ÖUZ etc. 

Dies ist die umfangreichste Zusammenstellung für die Druckbranche im deutschsprachigen Bereich. 

Die in der UmDEX-Tabelle gelisteten Druckereien gestalten die eigene Produktionsumgebung (das Unternehmen), die Produktion (das Produkt) so, dass negative Umweltauswirkungen auf Basis eines Ganzheitlichkeitsansatzes bestmöglich reduziert werden – schon seit vielen Jahren. Daneben werden immer häufiger freiwillige Berichte erstellt, schon mit Blick auf die zunehmende indirekte Relevanz vorgenannter Regelungen, als Teil externer Lieferketten.

UmDEX, nachhaltige Druckereien

UmDEX ist eine Brancheninitiative, gegründet von nachhaltigen Druckdienstleistern. Eine zentrale Leistung ist der UmDEX (Tabelle): Printbyer:innen können Druckereien anhand aller wichtigen Managementsysteme, Siegel und Labels sortieren, filtern und nachhaltige Druckereien in der eigenen Region lokalisieren. Bildquelle: UmDEX.de

(3) NMP: Produkt-Ebene

Hochwertige Zertifizierungen auf der Produktebene autorisieren die im UmDEX gelisteten Druckereien der UmDEX-Klasse und ihre Kunden, mit der Nachhaltigkeit seriös zu werben. Obgleich Papier (das Produkt) mit Blick auf die CO₂-Impact der Elefant im Raum ist, tragen viele weitere Faktoren auf Produktebene zur Nachhaltigkeit eines Druckproduktes bei. Wichtige Unternehmens- und Produktzertifizierungen haben wir in der genannten Tabelle in zwei Bereichen zusammengefasst:

auf der Produkt- oder Unternehmensebene, abgesehen von den weiteren, hier dargestellten gesetzlichen Regelungen.

Harter Weg, lohnendes Ziel

So oder so müssen möglichst alle Chemikalien und umweltschädliche Druckfarben ersetzt, die eigene Fahrzeugflotten elektrifiziert, Produktionsmaschinen und Gebäudetechniken modernisiert, Abfälle reduziert und die eigenen Lieferketten nach Footprints bewertet werden (Nachhaltigkeitszertifikate). Als Teil externer Lieferkette geht es für Druckdienstleister und/oder einige Kunden nicht nur um den formellen Akt des Informationsaustauschs (WIE). Es wird auch darauf ankommen, dass möglichst optimierte Daten gemeldet werden können (WAS), um andere Unternehmen nicht zu belasten.

Green Deal für die Druck- und Medienbranche

Die EU-Regelungen, die unter der Bezeichnung EU Industrial Green Deal zusammengefasst werden, sind zwar ein höchst komplexes Regelwerk. Sie bieten jedoch Beständigkeit, Sicherheit und eine investitionsfreundliche EU-Wirtschaftszone. Bildquelle: UmDEX

Die Ziele werden sich mittelfristig bezahlt machen

Die EU könnte sich als sicherer Hafen auch für Investoren etablieren. Wer klare Verhältnisse schafft, vermeidet Risiken. Viele weitere Vorteile liege auf der Hand: 

  • Dekarbonisierter EU-Wirtschaftsraum, mehr Lebensqualität,
  • Energiesouveränität durch autarke Energieversorgung.
  • Regionalisierung der Energieversorgung, mit Preisvorteilen für kleinere Abnehmer:innen. 
  • Dezentralisierung der Stromversorgung, mehr Wettbewerb.
  • Deutlich stabilisierte Energiepreise durch Versorgungssicherheit,
  • Große Arbeitsplatzeffekte, auch in den Regionen (Green Economy), wiederum mit positiven Regionalisierungseffekten. 
  • Generelle Steigerung der globalen Wettbewerbsfähigkeit durch zukunftsfähige Technologien. 

Diese Aufzählung bewirkt aktiven Klima- und Umweltschutz als ursächlichen Faktor! Mit Vorsatz zum Schluss benannt, um auf die volkswirtschaftlichen Vorteile zu fokussieren, die oft nicht ausreichend gewürdigt werden.

Und die Öko-Diktatur?

Die Idee, einen rechtlichen Rahmen weiter auszubauen, bei dem nicht nur Gesetze eingehalten werden müssen und Unternehmen nicht nur belastet werden oder sich betroffen fühlen, sondern zu Beteiligten und Belohnten werden, erscheint mittelfristig gedacht äußerst plausibel und erstrebenswert. 

Industrie und Wirtschaft nehmen an den legislativen Prozessen teil, z.B. durch Anhörungen, Gremien, Ausschüsse, Beteiligung von Verbänden und NGOs etc. Das Motto:

Ökologie soll nicht unwirtschaftlich sein

Suffizienz

Die Idee ist, eine ökologische Ökonomie auf Basis eines ökologischen Kapitalismus zu installieren. Nachhaltigkeit ist kein Synonym für Verzicht, sondern es geht um mehr Gewinn an Lebensqualität, Effizienz und Innovationen, mit Effekten für alle beteiligten Instanzen. 

Suffizienz beschreibt die Frage: „Wie viel ist ausreichend?“ 

Alte Mindsets werden endlich hinterfragt, auf Basis belastbarer, wissenschaftlicher Daten. Es herrscht Konsens aller Disziplinen, dass ein „weiter so“ zu katastrophalen Ursachen führen wird. Darum handeln Druckereien der UmDEX-Klasse auf Basis von Werten und Haltungen. Diese Unternehmen haben verinnerlicht, dass es um mehr geht als ein Imagegewinn. 

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Jürgen Zietlow

Jürgen Zietlow

Datenanalyst, Fachjournalist, Unternehmensberater für nachhaltige Kommunikation

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Menschen, die der nachhaltigen Transformation und ihren Gründe skeptisch gegenüberstehen, hegen manchmal auch Zweifel am Green Deal – unweit der Frage, wie wichtig die nachhaltige Medienproduktion ist. Was motiviert Druckereien wie Lokay, weit über gesetzliche Anforderungen hinaus nachhaltig zertifizierte Druckprodukte herzustellen – könnten sie sich doch einfach ein grünes Mäntelchen anziehen, so wie andere? Wissen schafft Klarheit – als Basis für Haltung und Werte. Weg frei für den Fortschritt!

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